Voraussetzungen für die Ausbildung zum Kinder- und Jugendtherapeuten
Das Münchner Lehr- und Forschungsinstitut führt als staatlich anerkanntes Ausbildungsinstitut die Ausbildung zur/zum Kinder- und Jugendlichentherapeutin*en als 5-jährige Ausbildung durch mit den Vertiefungen
- tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
- und/oder analytische Psychotherapie.
Fachlich vorausgesetzt ist ein an einer staatlich anerkannten Hochschule/ Universität erreichter Abschluss (Diplom, Magister, Master) in den Studiengängen Psychologie, Pädagogik, Sozialpädagogik/ Soziale Arbeit. In einer Übergangsfrist werden auch entsprechende Abschlüsse in den Studiengängen Lehramt, Sonderpädagogik und Heilpädagogik nach Einzelfallprüfung anerkannt. Im Ausland erworbene Studienabschlüsse in den Fächern Pädagogik oder Sozialpädagogik/ Soziale Arbeit müssen gleichwertig sein (§ 5 Abs. 2 Satz 2 PsychThG).
Seit dem 01.06.2018 gilt folgende Regelung::
Entscheidend für die Zulassung ist nur noch der Master-Studiengang:
Dabei kommt es nicht auf die Inhalte an, sondern auf die formale Bezeichnung durch die Hochschule Anerkannt werden Masterabschlüsse in:
- Psychologie
- Pädagogik
- Sozialpädagogik
- Soziale Arbeit
- Erziehungswissenschaften
- Bildungswissenschaften
Anders bezeichnete Studiengänge werden nur noch übergangsweise anerkannt, wenn für sie vor dem 01.06.2018 eine Überprüfung mit positivem Ergebnis durch das Landesprüfungsamt Bayern stattgefunden hat.
Positive Einzelfallentscheidungen durch das Landesprüfungsamt Bayern bis zum 01.06.2018 bleiben weiterhin bestehen..
Online und Präsenz
Informationsveranstaltungen für Aus-, Fort- und Weiterbildungsgänge im LFI München
Termine:
13.07.2023
19.10.2023
23.11.2023
jeweils um 20.15 Uhr
Bitte melden Sie sich an, da aufgrund der Abstandsregelung nur eine begrenzte Teilnehmerzahl zugelassen werden kann. Bitte kommen Sie mit Mund-Nasen-Schutz.
(Persönliche Informationsgespräche können jederzeit über das Sekretariat vereinbart werden)
Reform der Psychotherapieausbildung
Das neue Psychotherapeutengesetz wurde am 22. November 2019 verabschiedet und tritt am 01. September 2020 in Kraft.
Viele Studierende, aber auch Studienanfänger*innen, fragen sich nun, ob sie eine Ausbildung nach dem „alten Modell“ anstreben oder doch lieber warten und gleich ins „neue Modell eines Psychotherapiestudiums“ einsteigen sollen. Auch auf Seiten der PiA herrscht Unsicherheit: Wie lange werden sie die Ausbildung nach dem bisherigen Gesetz tatsächlich noch absolvieren können? Aktuelle Infos finden Sie unter:
Weitere Informationen zur Ausbildung
Ausbildungsleitung PP
Dipl.-Psych. Birgit Scheer
Psychologische Psychotherapeutin
0176 – 96 52 84 93
Ausbildungsleitung KJP
Dipl.-Soz.Päd. (FH) Beate Dormann
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin
0179 – 761 92 97