Ausbildung zum/zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten*in nach den gesetzlichen Vorgaben der staatlichen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJPsychTh-APrV)

Neu: Kombinierte Ausbildung in Tiefenpsychologisch fundiertem Verfahren einschließlich Fachkunde Gruppentherapie

  Kombinierte analytische Verfahren (tiefenpsychologisch fundiert und Psychoanalyse) Tiefenpsychologisch fundiertes Verfahren/ Kombinierte Ausbildung; TP und Fachkunde Gruppentherapie
Praktische Tätigkeit (§ 2) 1200 Std. an einer psychiatrischen Klinik
600 Stunden an einer psychosomatischen Klinik oder in einer psychotherapeutischen Praxis
1200 Stunden an einer psychiatrischen Klinik
600 Stunden an einer psychosomatischen Klinik oder in einer psychotherapeutischen Praxis
Theoretische Ausbildung (§ 3) 240 Std. Grundkenntnisse
600 Std. vertiefte Ausbildung
240 Std. Grundkenntnisse
400 Std. vertiefte Ausbildung
Praktische Ausbildung (§ 4) 1000 Behandlungsstunden bei mindestens 12 Patienten
250 Stunden Supervision, davon 100 Std. Einzelsupervision
700 Behandlungsstunden bei mindestens 8 Patienten
175 Stunden Supervision, davon 75 Std. Einzelsupervision
Kombinierte Ausbildung incl. Gruppentherapie: zusätzlich: 80 Dstd. Leitung und/oder Coleitung einer Gruppentherapie
40 Dstunden Supervision in einer Gruppe
Selbsterfahrung (§ 5) 250 Std. Lehranalyse
80 Dstd. Gruppenselbsterfahrung
150 Std. Einzelselbsterfahrung
80 Dstd. Gruppenselbsterfahrung
    650 Stunden Vertiefung in weiteren Verfahren
Kombinierte Ausbildung incl. Gruppentherapie: von den 650 Stunden 288 Stunden in Gruppentherapie

Gesetzliche Grundlage

→ KJPsychTh-APrV