Voraussetzungen für die Ausbildung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten
Das Münchner Lehr- und Forschungsinstitut führt als staatlich anerkanntes Ausbildungsinstitut die Ausbildung zur/zum Kinder- und Jugendlichentherapeutin*en als 5-jährige Ausbildung durch mit den Vertiefungen
- tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
- und/oder analytische Psychotherapie.
Fachlich vorausgesetzt ist ein an einer staatlich anerkannten Hochschule/ Universität erreichter Abschluss (Diplom, Magister, Master) in den Studiengängen Psychologie, Pädagogik, Sozialpädagogik/ Soziale Arbeit. In einer Übergangsfrist werden auch entsprechende Abschlüsse in den Studiengängen Lehramt, Sonderpädagogik und Heilpädagogik nach Einzelfallprüfung anerkannt. Im Ausland erworbene Studienabschlüsse in den Fächern Pädagogik oder Sozialpädagogik/ Soziale Arbeit müssen gleichwertig sein (§ 5 Abs. 2 Satz 2 PsychThG).
Nächste Informationsabende:
Reform der Psychotherapieausbildung
Die Ausbildung nach dem alten Psychotherapeutengesetz ist aktuell noch für die Personen möglich, die ihr Studium vor dem 01.09.2020 begonnen haben.
Achtung: Letzte Chance für Sozial- und Heilpädagogen*innen, Erziehungs- und Bildungswissenschaftler*innen
2025 ist die letzte Gelegenheit für Sozial- und Heilpädagogen*innen, Erziehungs- und Bildungswissenschaftler*innen zur Ausbildung in Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie!
Nach dem neuen Psychotherapeutengesetz (PTG) ist die Ausbildung in Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie für diese Berufe bald nicht mehr möglich.
Seit dem 01.06.2018 gilt folgende Regelung:
Entscheidend für die Zulassung ist nur noch der Master-Studiengang. Dabei kommt es nicht auf die Inhalte an, sondern auf die formale Bezeichnung durch die Hochschule.
Anerkannt werden Masterabschlüsse in:
- Psychologie
- Pädagogik
- Sozialpädagogik
- Soziale Arbeit
- Erziehungswissenschaften
- Bildungswissenschaften
Anders bezeichnete Studiengänge werden nur noch übergangsweise anerkannt, wenn für sie vor dem 01.06.2018 eine Überprüfung mit positivem Ergebnis durch das Landesprüfungsamt Bayern stattgefunden hat.
Positive Einzelfallentscheidungen durch das Landesprüfungsamt Bayern bis zum 01.06.2018 bleiben weiterhin bestehen.