Ausbildung zum/zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten*in nach den gesetzlichen Vorgaben der staatlichen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJPsychTh-APrV)
Neu: Kombinierte Ausbildung in Tiefenpsychologisch fundiertem Verfahren einschließlich Fachkunde Gruppentherapie
Kombinierte analytische Verfahren (tiefenpsychologisch fundiert und Psychoanalyse) | Tiefenpsychologisch fundiertes Verfahren/ Kombinierte Ausbildung; TP und Fachkunde Gruppentherapie | |
---|---|---|
Praktische Tätigkeit (§ 2) | 1200 Std. an einer psychiatrischen Klinik 600 Stunden an einer psychosomatischen Klinik oder in einer psychotherapeutischen Praxis |
1200 Stunden an einer psychiatrischen Klinik 600 Stunden an einer psychosomatischen Klinik oder in einer psychotherapeutischen Praxis |
Theoretische Ausbildung (§ 3) | 240 Std. Grundkenntnisse 600 Std. vertiefte Ausbildung |
240 Std. Grundkenntnisse 400 Std. vertiefte Ausbildung |
Praktische Ausbildung (§ 4) | 1000 Behandlungsstunden bei mindestens 12 Patienten 250 Stunden Supervision, davon 100 Std. Einzelsupervision |
700 Behandlungsstunden bei mindestens 8 Patienten 175 Stunden Supervision, davon 75 Std. Einzelsupervision Kombinierte Ausbildung incl. Gruppentherapie: zusätzlich: 80 Dstd. Leitung und/oder Coleitung einer Gruppentherapie 40 Dstunden Supervision in einer Gruppe |
Selbsterfahrung (§ 5) | 250 Std. Lehranalyse 80 Dstd. Gruppenselbsterfahrung |
150 Std. Einzelselbsterfahrung 80 Dstd. Gruppenselbsterfahrung |
650 Stunden Vertiefung in weiteren Verfahren Kombinierte Ausbildung incl. Gruppentherapie: von den 650 Stunden 288 Stunden in Gruppentherapie |