Die Ethikrichtlinien der Deutschen Akademie für Psychoanalyse e. V. (Auszug)
Die Mitglieder*innen der Deutschen Akademie für Psychoanalyse (DAP) e.V. verpflichten sich auf folgende ethische Grundsätze:
1) Allgemeine ethische Grundsätze
- Die Haltung und das Verhalten der/des Psychoanalytiker*in/Psychotherapeuten*in stehen im Dienste der Beziehungen in der inneren und äußeren Welt von Patienten*innen und Analysanden*innen. Sie zielen auf deren Wiederherstellung, Förderung und Entwicklung ab. Darüber hinaus soll der/die Psychoanalytiker*in und Psychotherapeut*in selbst ein breites Spektrum an Handlungsmöglichkeiten und Denkweisen zur Verfügung haben.
- Die analytische/therapeutische Beziehung ist ein wechselseitiges Übertragungs- und Gegenübertragungsgeschehen, das im Rahmen eines analytischen, interpersonellen und gruppendynamischen Prozesses erkannt und bearbeitet werden muss. Aus der Dynamik des Unbewussten entfalten sich bewusste und unbewusste gruppendynamische Prozesse, die erkannt und bearbeitet werden müssen. Dazu muss der/die Psychoanalytiker*in/Psychotherapeut*in die Grenzen des therapeutischen Raumes verlässlich und sicher herstellen und bewahren.
2) Spezielle ethische Grundsätze
- Ein/e Psychoanalytiker*in/Psychotherapeut*in achtet jederzeit die Würde und Integrität des/der Patienten*in/Analysanden*in.
- Ein/e Psychoanalytiker*in/Psychotherapeut*in ist verpflichtet, den analytischen Prozess durch Abstinenz zu sichern. Daraus folgt, dass er/sie niemals seine/ihre Autorität und professionelle Kompetenz missbräuchlich dafür einsetzt, durch den/die Patienten*in/Analysanden*in oder dessen Familie Vorteile zu erzielen. Insbesondere nimmt er keine sexuellen Beziehung zu Patienten*in/Analysanden*in auf. Er achtet das Abstinenzgebot auch über die Beendigung der analytischen Arbeitsbeziehung hinaus. Die Abstinenz muss auch gegenüber den Personen eingehalten werden, die den Patienten*in/Analysanden*in nahe stehen. Soziale und außertherapeutische Kontakte sind möglichst gering zu halten und sind so zu gestalten, dass sie die therapeutische Beziehung und die eigene Unabhängigkeit möglichst wenig beeinträchtigen.
- Der/die Psychoanalytiker*in/Psychotherapeut*in hält sich an die rechtlichen Bedingungen seiner Berufstätigkeit.
- Er/Sie beachtet die Informations- und Aufklärungspflicht gegenüber seinen Patienten*in/Analysanden*in unter fachlichen Gesichtspunkten. Dies gilt insbesondere für die Indikationsstellung und den Behandlungskontrakt.
- Der/die Psychoanalytiker*in/Psychotherapeut*in unterliegt der psychotherapeutischen Schweigepflicht entsprechend den diesbezüglichen rechtlichen Bestimmungen der Berufskammern.
- Ein/e Psychoanalytiker*in/Psychotherapeut*in achtet darauf, seine Arbeitsfähigkeit zu erhalten und zu fördern. Er soll sich körperlich und psychisch nicht überfordern.
- Ein/e Psychoanalytiker*in/Psychotherapeut*in ist zur Fortbildung und Intervision/Supervision verpflichtet und gegebenenfalls zu weiteren persönlichen Analysen bereit.
Stand Dezember 2012