Fortbildung für PsychotherapeutInnen
Für interessierte PsychotherapeutInnen bestehen folgende Fortbildungsangebote:
Analytische und tiefenpsychologische Gruppenpsychotherapie (GT)
Fachkunde zur Erlangung der Kassenzulassung für analytisch und
tiefenpsychologisch fundierte Gruppenpsychotherapie (GT)
Fachkunde in tiefenpsychologisch fundierter und analytischer Psychotherapie
Fachkunde zur Erlangung der Kassenzulassung für die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie
Psychoanalyse (DAP)
/ Analytische Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie (DAP)
Analytische und tiefenpsychologische Gruppenpsychotherapie (GT)
Die Deutsche Gesellschaft für Gruppendynamik und Gruppenpsychotherapie e.V. (DGG) bietet eine Weiterbildung in analytischer und tiefenpsychologisch fundierter Gruppenpsychotherapie an. Absolviert werden kann die Weiterbildung von ärztlichen und psychologischen PsychotherapeutInnen sowie von therapeutischen AusbildungskandidatInnen.
Über die theoretischen und praktischen Inhalte der gruppendynamischen Fortbildung hinaus – die in den Richtlinien der DGG geregelt sind – ist zusätzlich erforderlich:
- Gruppenpsychotherapeutische Selbsterfahrung:
160 Dstd. = 2 Jahre bei einem/r anerkannten GruppentherapeutIn
- Co-Leitung:
160 Dstd. = 2 Jahre bei einem/r anerkannten GruppentherapeutIn
Die Co-Leitung kann nach einem Jahr Selbsterfahrung begonnen werden.
Die Fortbildungsrichtlinien für Gruppenpsychotherapie können Sie unter Downloads einsehen. Bei Fragen stehen Ihnen gerne die Fachbereichsleiterinnen Astrid Thome und Dr. Margit Schmolke zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich dazu an unser Sekretariat, Susanne Kalb.
Fachkunde zur Erlangung der Kassenzulassung für analytisch und
tiefenpsychologisch fundierte Gruppenpsychotherapie (GT)
(KV-Berechtigung nach dem Leistungsinhalt der Nr. 35202 / 35203
35211 EBM)
Für die Abrechnungsberechtigung sind folgende Qualifikationsnachweise notwendig:
- eingehende Kenntnisse in der Theorie der Gruppenpsychotherapie und Gruppendynamik (mind. 24 Dstd.)
- analytische oder tiefenpsychologisch fundierte Selbsterfahrung in der Gruppe (mind. 40 Dstd.)
- kontinuierliche Gruppenbehandlung – auch in mehreren Gruppen unter Supervision von mind. 40 Std. – in tiefenpsychologisch fundierter oder analytischer Psychotherapie
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Fachkunde in tiefenpsychologisch fundierter und analytischer Psychotherapie
Psychologische PsychotherapeutInnen und Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen können am Münchner LFI die Voraussetzungen für den Erwerb der Fachkunde in tiefenpsychologisch fundierter und analytischer Psychotherapie nach den Richtlinien der Nr. 35140, 35141, 35150, 35210 EBM erhalten.
Fachkunde zur Erlangung der Kassenzulassung für die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie
Will der / die ErwachsenentherapeutIn eine Kassenzulassung für die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie erwerben, so hat er / sie folgende Ausbildungsvoraussetzungen zu erfüllen:
- eingehende Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet der Psychotherapie bei Kindern und Jugendlichen (mind. 200 Std.): Entwicklungspsychologie, Lernpsychologie, spezielle Neurosenlehre, Psychodiagnostik bei Kindern und Jugendlichen
- selbstständige Durchführung von mind. 4 Behandlungen analytischer oder tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie mit mind. 200 Std. insgesamt und abgeschlossen
- unter Supervision nach möglichst jeder vierten Behandlungsstunde
Psychoanalyse (DAP)
Analytische Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie (DAP)
Ärztliche und Psychologische PsychotherapeutInnen und Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen haben die Möglichkeit, sich am Münchener LFI nach den Richtlinien der traditionellen psychoanalytischen Ausbildung zum/zur PsychoanalytikerIn bzw. analytischen Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutIn weiterzuqualifizieren. Bereits früher absolvierte Ausbildungsbestandteile – auch anderer Institute – werden anerkannt.
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