Reform der Psychotherapieausbildung 2020:
Ausbildung möglich für alle, die vor dem 01.09.2020 ihr Studium begonnen haben – nach dem alten Psychotherapeutengesetz

-> Info zum neuen PTG

Voraussetzungen für die Ausbildung zum*zur Psychologischen Psychotherapeuten*In

Das Münchner Lehr- und Forschungsinstitut führt als staatlich anerkanntes Ausbildungsinstitut die Ausbildung zur / zum Psychologischen Psychotherapeutin*en als 5-jährige Ausbildung durch mit den Vertiefungen

  • tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
  • und/oder analytische Psychotherapie

Fachlich vorausgesetzt ist ein Abschluss im Studiengang Psychologie, der das Fach Klinische Psychologie einschließt und an einer deutschen Universität oder gleichstehenden Hochschule erworben wurde. Im Ausland erworbene Studienabschlüsse im Fach Psychologie müssen gleichwertig sein (§ 5 Abs. 2 Satz 1 PsychThG).

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Abschlüsse auf der Grundlage der Bologna-Reform müssen folgenden Kriterien genügen (Reg. v. Obb., 05.11.2013, 01.06.2018 und 08.08.2018):

Bei Abschluss des Master-Studiengangs Psychologie bis zum 01.06.2018

a)

  • Bachelorstudium im Fach Psychologie und Masterstudiengang im Fach Psychologie müssen universitär sein.
  • Die Studiendauer muss mindestens neun Semester betragen.
  • Das Prüfungsfach »Klinische Psychologie« muss integraler Bestandteil des Masterstudiengangs sein. Es muss mindestens neun ECTS-Punkte umfassen und Gegenstand mindestens einer Modularabschlussprüfung sein.
  • Neben dem Fach »Klinische Psychologie« müssen die Studiengänge die Basis(pflicht)fächer »Allgemeine Psychologie«, »Biologische Psychologie«, »Entwicklungspsychologie«, »Persönlichkeitspsychologie«, »Sozialpsychologie« und »Allgemeine Methoden der Psychologie und Grundlagen der Diagnostik« umfassen.

Bei Beginn des Master-Studiengangs Psychologie nach dem 01.06.2018

b)

  • unabhängig vom Bachelor-Studiengang (dieser kann auch in einem anderen Fach als Psychologie erworben worden sein) kommt es nur noch auf den Master-Studiengang Psychologie an.
  • Es muss sich um einen durch die Hochschule als „reinen“ Masterstudiengang Psychologie handeln.

Beispiele:

  • Psychologie
  • Psychologie: Klinische Psychologie
  • Klinische Psychologie und Psychotherapie
  • Psychologie (Schwerpunkt: Schulpsychologie
  • Psychologie (Vertiefung: Organisationspsychologie)

Beispiele für nicht anerkennungsfähige Masterstudiengänge:

  • Wirtschafts- und Organisationspsychologie
  • Klinische Gerontopsychologie
  • Schulpsychologie
  • Wirtschaftspsycholgie
  • Rechtspsychologie
  • Es gibt keine Vorgaben hinsichtlich der Dauer des Master-Studiengangs
  • Klinische Psychologie: Es muss nach den gesetzlichen Vorgaben das Fach Klinische Psychologie im Master-Studiengang enthalten sein. Die Anrechnung von ECTS-Punkten aus dem Bachelor-Studiengang ist hierbei nicht möglich. Wenn der Master-Studiengang mit einer Prüfungsleistung im Fach Klinische Psychologie abgeschlossen wurde, spielt es allerdings keine Rolle wie viele ECTS Punkte das Fach umfasst hat.

c)
im Falle, dass das Masterstudium Psychologie am 01.06.2018 noch betrieben wurde, ist eine alternative nach den Kriterien von a) oder b) möglich. Eine Vermischung der Kriterien von a) und b) scheidet aus.

Information zur Staatlichen Ausbildung:

Termine Informationsabende (Hybrid):

13.06.2024 um 20.15 Uhr

24.10.2024 um 20.15 Uhr

28.11.2024 um 20.15 Uhr

Anmeldung: info.kalb@psychoanalysebayern.de

Nähere Informationen zur staatlichen Ausbildung können Sie auch in einem persönlichen Beratungsgespräch mit unseren Ausbildungsleiterinnen erhalten.

Für die Erwachsenen Psychotherapieausbildung:
Frau Dipl. Psych. Birgit Scheer

Psychologische Psychotherapeutin
Tel: 0176-96 52 84 93
Mail: Birgit_scheer@yahoo.de

Für die Kinder- und Jugendlichen Psychotherapieausbildung:
Dipl.-Soz.Päd. (FH) Beate Dormann

Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin
Tel: 0179-7619297
Mail: b.dormann@psychoanalysebayern.de